Beiträge – Ab 83 € Mitglied werden

Ihre Beiträge beim ADL Lohnsteuerhilfeverein richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen und sonstigen Bezüge. Dafür stehen wir Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung.

Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag

Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein voraussichtlich sein werden. Den exakten Betrag errechnet Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand unserer Beitragsordnung. Denn Faktoren wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen können Ihren Mitgliedsbeitrag noch verändern.

Angenommen die Beitragsbemessungsgrundlage liegt mit Ehegatten bei 59.000 €.

Ermittlung des Mitgliedsbeitrages:
bis 50.000 € = 209,07 €
+ 1x 10.000 € Mehreinnahmen = 14,71 €

Gesamtjahresbeitrag = 223,78 € (209,07 € + 14,71 €)

Darin enthalten ist ganzjährige professionelle Betreuung, wie individuelle Beratung bei Fragestellungen, Erstellung der Steuererklärung und Überprüfung des Steuerbescheides und ggfs. Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.

Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Fahrt- und Reisekostenersatz usw.) des Mitgliedes, bei Ehegatten beider Mitglieder.

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein die zur Bemessung des Beitrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Kommt das Mitglied der Auskunftspflicht nicht bis spätestens zwei Monate vor Beginn des neuen Beitragsjahres nach, wird der Beitrag nach der zuletzt erhobenen Bemessungsgrundlage herangezogen.

Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.

Verheiratete Mitglieder bzw. Mitglieder in eingetragener Lebenspartnerschaft zahlen einen gemeinsamen Mitgliedsbeitrag, für den Sie gesamtschuldnerisch haften.

Der Verein ist berechtigt, die Erbringung seiner Beratungsleistung von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages abhängig zu machen.

Im Falle eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum der Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre.

Der Beitrag soll im Lastschriftverfahren entrichtet werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich am 02. Januar zur Zahlung fällig. Im Jahr des Beitritts ist der Beitrag 14 Tage nach Beitritt zur Zahlung fällig.

Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.

Die vollständige Beitragsordnung ab dem 01.01.2024 finden Sie hier zum Download.

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