ACHTUNG | Letzter Aufruf für Steuererklärungen 2011 bzw. 2014
Sie sollten überprüfen, ob Sie bis zum Jahreswechsel noch steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen haben.

Wer gesetzlich verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, muss spätestens bis zum 31.12.2018 die Einkommensteuererklärung 2011 beim Finanzamt eingereicht haben.
Das Finanzamt kann bei Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung Ihre Besteuerungsgrundlagen schätzen. Meist ist eine solche Schätzung mit erheblichen Verspätungszuschlägen verbunden.
Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugehen – also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt –, muss bis spätestens zum 31.12.2018 die Einkommensteuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht haben.
Wer diese Frist verpasst, darf beim Finanzamt für das Jahr 2014 keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen. Eine eventuelle Steuererstattung ist dann verloren.
Bei der Frage, ob Sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben, hilft Ihnen das Team des ADL gerne weiter.
Bildnachweis | Brian Jackson – fotolia.com
Der ADL Allgemeiner Deutscher Lohnsteuerhilfeverein ist ein deutschlandweit agierender Lohnsteuerhilfeverein. Wir sind jung, hochmotiviert und arbeiten nachhaltig. Uns zeichnet Pro-Aktive-Beratung gepaart mit zuverlässiger und flotter Bearbeitung zu einem fairen Preis aus.
Mit unserer WebAkte haben Sie per Smartphone, Tablet oder PC jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente und sind immer auf dem Laufenden. Wenn Sie möchten können Sie unsere Onlinesteuerakte nutzen und so mit uns als Onlinelohnsteuerhilfeverein digital zusammen arbeiten.

