ACHTUNG | Letzter Aufruf für Steuererklärungen 2011 bzw. 2014

Sie sollten überprüfen, ob Sie bis zum Jahreswechsel noch steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen haben.

ADL Lohnsteuerhilfeverein - ACHTUNG | Letzter Aufruf für Steuererklärungen 2011 bzw 2014

Wer gesetzlich verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, muss spätestens bis zum 31.12.2018 die Einkommensteuererklärung 2011 beim Finanzamt eingereicht haben.

Das Finanzamt kann bei Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung Ihre Besteuerungsgrundlagen schätzen. Meist ist eine solche Schätzung mit erheblichen Verspätungszuschlägen verbunden.

Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugehen – also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt –, muss bis spätestens zum 31.12.2018 die Einkommensteuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht haben.

Wer diese Frist verpasst, darf beim Finanzamt für das Jahr 2014 keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen. Eine eventuelle Steuererstattung ist dann verloren.

Bei der Frage, ob Sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben, hilft Ihnen das Team des ADL gerne weiter.

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Wer gesetzlich verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, muss spätestens bis zum 31.12.2018 die Einkommensteuererklärung 2011 beim Finanzamt eingereicht haben. Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugehen – also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt –, muss bis spätestens zum 31.12.2018 die Einkommensteuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht haben.
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