Erste Tätigkeitsstätte: Keine Reisekosten bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tätigkeitsstätte, wenn sie nur im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird. Die Konsequenz dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Die Fahrtkosten sind nur in [...]

Erste Tätigkeitsstätte: Keine Reisekosten bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme2020-11-28T18:13:33+01:00

Entfernungspauschale: Bundesfinanzhof zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte

Durch die steuerliche Reisekostenreform gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte (zuvor regelmäßige Arbeitsstätte). In mehreren Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof nun für verschiedene Berufsgruppen herausgestellt, [...]

Entfernungspauschale: Bundesfinanzhof zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte2019-09-17T21:40:02+02:00

Keine erste Tätigkeitsstätte: Wann muss Verpflegungspauschale gekürzt werden?

Muss es ein Arbeitnehmer, der keine erste Tätigkeitsstätte hat und vom Arbeitgeber unentgeltlich verpflegt wird, hinnehmen, dass seine Verpflegungspauschale gekürzt wird – und damit im Zweifel auf null Euro [...]

Keine erste Tätigkeitsstätte: Wann muss Verpflegungspauschale gekürzt werden?2019-09-17T21:41:10+02:00

Lohnsteuerhilfeverein

Unser Beratungsstellenleiter Carsten Bischof steht Ihnen mit seinem Team kompetent und ganzjährig zur Verfügung. Die Steuerberatung im Rahmen der beschränkten Beratungsbefugnis erstreckt sich von der individuellen Beratung zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, ebenso wie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Ferner bei der Überprüfung Ihrer Einkommensteuer-Bescheide. Zudem führen wir das Rechtsbehelfsverfahren mit Ihrem Finanzamt. Weiterhin vertreten wir Sie bei einer Klage vor dem Finanzgericht.

Lohnsteuerhilfe Köln

Unser Beratungsstellenleiter Carsten Bischof steht Ihnen mit seinem Steuerteam in der Region Köln zur Seite. Und zwar das ganze Jahr für die aktive Beratung bei Ihrer Steuer und für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.

ADL Allgemeiner Deutscher Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Der ADL Allgemeiner Deutscher Lohnsteuerhilfeverein ist in ganz Deutschland, davon mit Schwerpunkt in den größten Städten wie Berlin, Kiel, Hamburg, Bremen, Dortmund, Dresden, Leipzig, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Stuttgart, Augsburg, München, Kassel, Düsseldorf, Bonn, Würzburg, Mannheim, Nürnberg für seine Mitglieder aktiv. Als Lohnsteuerhilfeverein vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt und setzen Ihre Rechte für Sie durch. Da wo es Sinn macht, vertreten und streiten wir auch vor dem Finanzgericht in Ihrem Namen.

Ziel ist, aktiv Steuern zu sparen und Ihnen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung abzunehmen.  Werden Sie Mitglied und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch entweder persönlich, telefonisch oder ganz einfach online.

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