Transferkurzarbeitergeld: Für Aufstockungsbeträge gibt es keine Steuersatzermäßigung

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind nicht als Entschädigung ermäßigt zu besteuern. Es handelt sich vielmehr um laufenden Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof zu Zahlungen einer Transfergesellschaft im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses [...]